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1. Geltungsbereich

Allen – auch zukünftigen – Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Öl-Weckerle GmbH in der jeweils gültigen Fassung zugrunde;
sie gelten durch Auf- tragserteilung, Annahme der Lieferung oder Abholung der Ware als anerkannt.
Abweichende Bedin- gungen des Käufers die der Verkäufer nicht schriftlich bestätigt, sind für den
Verkäufer unverbindlich. Im unternehmerischen Verkehr gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Öl-Weckerle für alle Verträge mit dem Kunden, ohne dass es hierzu jeweils eines ausdrücklichen
Hinweises bedarf.

2. Qualität/Mengen

Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für die Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Beschreibung im Kaufvertrag, in der Verkaufsbestätigung, im Lieferschein oder in der Rechnung maßgeblich. Qualitätsmerkmale von Proben oder Mustern, Analyseangaben oder Spezifikationen gelten nur als Beschaffenheitsangabe der Kaufsache, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Bei Lieferung und Abholung an der Zapfsäule von Kraftstoffen und Heizöl ist die Menge umgerechnet auf Basis 15°C maßgebend, die durch die geeichte Messvorrichtung oder Verkäuferin gemessen und angezeigt wird.  Diese Messung ist bindend für den Käufer. Anderweitige Mengenfeststellungen, insbesondere mit nicht geeichten Messvorrichtungen, werden ausdrücklich nicht anerkannt.



3. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend sofern sie nicht ausdrücklich als fest bezeichnet worden sind.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streik, Krieg, Rohstofferschöpfung oder andere Gründe, die nicht von uns zu vertreten sind und mehr als 3 Monate andauern, berechtigen beide Parteien zum Rücktritt von noch nicht erfüllten Verträgen.


4. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug mit dem Datum der Rechnung
fällig. Das Rechnungsdatum ist auch für die Errechnung vereinbarter Zahlungsfristen maßgebend. Von
der Verkäuferin eingeräumte und praktizierte Zahlungsziele können jederzeit von der Verkäuferin mit
angemessener Frist widerrufen werden. Bei Nichteinhaltung der zwischen den Parteien gelten- den
Zahlungsweise, im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers oder bei Vermögensverschlechterung des
Käufers, ist die Verkäuferin berechtigt, weitere (Teil-) Lieferungen nur noch Zug um Zug gegen
sofortige Zahlung oder gegen, nach Wahl der Verkäuferin, angemessene Sicherheit zu erbringen. Am
Fälligkeitstag muss der Zahlungsbetrag der Verkäuferin valutarisch zur Verfügung stehen.
Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Schecks werden nur bei besonderer Vereinbarung
erfül- lungshalber angenommen; die Zahlung gilt erst mit endgültiger Einlösung als erfolgt.
Der Rechnungsbetrag kann auch eingezogen werden. Dazu kann der Kunde ein SEPA Basismandat, bei
gewerblichen Kunden auch ein SEPA Firmenmandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt wie auf
der Rechnung ausgewiesen. Die Frist für die Vorabankündigung wird bis auf 1 Tag verkürzt. Die
Vorabankündigung der SEPA Mandate muss nicht mit gesondertem Schreiben, sondern kann auf der
Rechnung erfolgen. Der Käufer sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die
aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Käu-
fers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch die Fa. Öl-Weckerle verursacht
wurde. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen aufrechnen.
Bezahlung durch Vorkasse: Die Ware wird frühestens nach Gutschrift des Zahlbetrages auf
dem angegebenen Konto von Öl-Weckerle versendet. Sollten sich zwischen Bestellung und
Zahlungs- eingang Änderungen bzgl. der Lieferbarkeit oder des Einkaufspreises bei Zulieferer
ergeben, ist Öl- Weckerle berechtigt, teilweise oder ganz vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde
erhält hierbei den gezahlten Rechnungsbetrag vollständig zurück und hat keinen Anspruch auf
Herausgabe der Ware.

5. Lieferzeit/Gefahrübergang/Lagermittel des Käufers

Die Lieferung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Bestellung oder nach Vereinbarung. Lieferzeitangaben
sind grundsätzlich keine Fixtermine, Teillieferungen sind – soweit dem Kunden zumutbar - zulässig.
Die Art des Versendens steht in unserem Ermessen. Der Käufer hat vor der Anlieferung die Kapa-
zität seines Tanks zu ermitteln und die abzufüllende Menge bei der Bestellung anzugeben.
Er ist für den einwandfreien technischen Zustand des Tanks und der Messvorrichtung
verantwortlich. Mit der Bestellung des Heizöls bestätigt der Nutzer, dass sein Tank alle bundes-
und landesrechtlichen Vorschriften erfüllt. Sollte eine Lieferung mangels Erfüllung technischer
oder rechtlicher Ansprüche nicht möglich sein, erkennt der Nutzer die Forderungsberechtigung für
die entstandenen Kosten des Händlers an. Die Zufahrt zur Abladestelle muss für 18-Tonnen-Lastwagen
geeignet sein. Der Ver- käufer ist nicht verpflichtet Tanks, Anschlüsse und Befüllleitungen des
Käufers auf vorschriftsmäßige Eignung zu überprüfen.
Mangelhafte oder verspätete Lieferung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung. Gerät der
Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden
Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für andere beiderseits noch nicht
voll erfüllte Kaufverträge. In den Fällen des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt wegen aller
unse- rer Forderungen Sicherheiten nach unserer Wahl zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen bzw. von beiderseits noch nicht voll erfüllten Verträgen zurückzutreten. Es bleibt uns weiterhin das Recht, Schadenersatz wegen Pflichtverletzung zu verlangen.
Nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen oder Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug.
Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
oder durch uns anerkannt wurden. Ehegatten haften für Brennstofflieferungen an den gemeinsamen
Haushalt jeweils einzeln als Gesamtschuldner.

6. Annahmeverzug

Der Übergabe in Sinne von Ziff. 5 dieser Bestimmungen steht es gleich, wennn der Kunde in Annah-
meverzug kommt.
Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht in
diesem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Kommt der Kunde in
Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den
uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung Eigentum der Öl-Weckerle GmbH; die Öl-Weckerle GmbH kann Ware zurückholen. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt gelieferte Ware solange Eigentum der Öl-Weckerle GmbH, bis alle Forderungen aus der Kontokorrent- bzw. Geschäftsbezie- hung vollständig bezahlt sind. Beim Bestehen eines Kontokorrentverhältnisses soll der Eigentumsvor-
behalt auch nach Einstellung in das Kontokorrent bzw. nach Saldierung bestehen bleiben. Für den
Fall, dass Käufer die erhaltene Ware verarbeitet, verbindet oder vermischt, wird vereinbart, dass
die Öl-Weckerle GmbH (Mit-)Eigentum erhält; üblich ist auch eine Verarbeitung im Auftrag des
Lieferan- ten (Herstellerklausel). Bei Weiterveräußerung der nicht vollständig bezahlten Ware wird
vereinbart, dass dem Lieferanten die daraus entstehenden Forderungen (Debitoren) – in Höhe
seines Rechnungswertes – im Voraus abgetreten werden.

8. Gewährleistung

Es wird für den Fall, dass eine Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, die Nacherfüllung
durch Ersatzlieferung vereinbart. Unbeschadet des vorhergehenden Satzes dieser Bestimmung kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rück-
gängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit,
insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Die
Kunden müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der ver-
tragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel unterrichten. Maßgeb-
lich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Wurde der
Kunde durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast.

9. Garantien

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon un-
berührt.

10. Haftungsbeschränkungen

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsdaten. Bei unseren Dienstleis-
tungen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
unse- rer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht
bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden, sowie bei Ansprüchen des Kunden aus Produkthaftung.
Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Abliefe- rung der Ware oder Dienstleistung. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche
Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungshilfen.

11. Widerrufsbelehrung

„Kein Widerrufsrecht beim Kauf von Heizöl
Beim Kauf von Heizöl besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Da derartige Lieferungen von Schwankungen an Energie- bzw. Rohstoffmärkten abhängen ist § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anzuwenden, wonach ein Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen ist. Willenserklärungen, die auf den Abschluss eines Kaufvertrags solche Leistungen abzielen, sind somit nicht widerrufbar."

12. Aussergerichtliche Streitbeilegung

Wir nehmen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSBG teil.


13. Datenschutz

Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 S.1 f, IV, Art. 13
DS-GVO die personenbezogenen Daten des Schuldners erheben und an Wirtschaftsauskunfteien
übermitteln, wenn eine Vertragsverletzung seitens des Schuldners vorliegt und keine schutzwürdigen
Interessen des Schuldners entgegenstehen. §§ 28, 28 a BDSG (neu) gelten entsprechend.
Wir sowie die von uns eingeschalteten Rechtsanwälte können aufgrund von Art. 6 S. 1 b DS-GVO bei
Wirtschaftsauskunfteien bonitätsrelevante Daten über den Schuldner abfragen, wenn dies zur Durch-
führung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, oder zu Ver-
tragserfüllung erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch uns eine
Vorleistung erbracht werden soll und dadurch ein fianzielles Ausfallrisiko besteht. §§ 28, 28 a
BDSG (neu) gelten entsprechend.
Nach Art. 16, 17 DS-GVO kann der Schuldner die Berichtigung oder Löschung der erhobenen per-
sonenbezogenen Daten verlangen, wenn diese unzutreffend sind oder kein berechtigtes Interesse
unsererseits mehr besteht.

 


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und die Verbindlichkeiten des Käufers ist Scheer. Der Gerichtsstand be-
stimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Käufer Unternehmer oder juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher
Gerichts- stand Sigmaringen für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar
ergebenden Streitigkeiten.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit
dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirk- sam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaft-
licher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Öl-Weckerle GmbH

Ausnahme 18
Gilt für HEIZÖL, LEICHT: Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet
werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energie-
steuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und
strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.
Gilt für Schmierstoffe: Steuerfreies Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraft- oder
Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden!
Bei Unfällen und sonstigen Vorkommnissen, bei denen Mineralölprodukte austreten, die Polizei unter
dem Stichwort „Ölalarm“ benachrichten.

Informationen gemäß § 4EDL-G: Informationen über den effizienten Einsatz von Heizöl und Kraftstoffen über Anbieter und Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserungen und Energieeinsparungen
finden Sie unter www.oel-weckerle.de in der Rubrik „Energieservice“.